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Lohnabrechnung einfach erklärt: So verstehen Sie Ihre Gehaltsabrechnung

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Lohnabrechnung richtig verstehen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Beträge von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden und wie sich Ihr Nettogehalt berechnet. Zusätzlich finden Sie praxisnahe Tipps, um sicherzustellen, dass Ihre Lohnabrechnung korrekt ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Lohnabrechnung umfasst wichtige Informationen wie Bruttolohn, Nettolohn und diverse Abzüge, die für ein klares finanzielles Verständnis unerlässlich sind.
  • Es gibt zwingende und freiwillige Sozialversicherungsbeiträge, die finanzielle Sicherheit bieten und das Nettogehalt erheblich beeinflussen.
  • Arbeitnehmende haben das Recht auf eine transparente und fehlerfreie Lohnabrechnung, während Arbeitgebende verpflichtet sind, diese regelmässig und korrekt auszustellen.

Lohnabrechnung im Detail: Was ist enthalten?

Eine Lohnabrechnung ist mehr als nur ein Blatt Papier mit Zahlen. Sie enthält alle wesentlichen Informationen über Ihr Gehalt, darunter:

  • Bruttolohn: der Gesamtbetrag, den Sie vor Abzügen erhalten
  • Nettolohn: der Betrag, der nach Abzügen ausgezahlt wird
  • Abzüge: alle Beträge, die von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden
  • Zuschläge: zusätzliche Zahlungen, die Sie möglicherweise erhalten

Diese Informationen sind klar auf der Lohnabrechnung auszuweisen, was Ihnen ermöglicht, zu verstehen, wie sich Ihr Erwerbseinkommen zusammensetzt.

Bruttolohn & Nettolohn: Was ist was?

Der Bruttolohn ist das Gesamteinkommen, das Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber erhalten, bevor Abzüge vorgenommen werden. Der Hauptunterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn liegt darin, dass der Bruttolohn vor Abzügen und der Nettolohn nach Abzügen berechnet wird.

Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen übrig bleibt. Es ist der Betrag, der letztlich auf Ihrem Bankkonto landet. Es ist wichtig, diesen Unterschied zu verstehen, um eine klare Vorstellung davon zu haben, wie viel Geld Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.

Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Abzüge auf Ihrer Lohnabrechnung. Diese Beiträge werden verwendet, um das soziale Sicherheitsnetz zu finanzieren, welches uns alle im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Invalidität schützt. Die am häufigsten anzutreffenden Sozialversicherungsabzüge auf der Schweizer Lohnabrechnung sind AHV/IV/EO, ALV, NBU, sowie BVG und KTG:

Möchten Sie mehr über die Schweizer Sozialversicherungen erfahren, finden Sie hier einen Überblick.

Zusätzliche Abzüge

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen könnten Sie noch weitere Abzüge auf der Lohnabrechnung antreffen. Zum Beispiel haben einige Arbeitgebende noch eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen oder sie sind einem GAV angeschlossen, welcher Vollzugskostenbeiträge vorsieht.

Zudem ist zu beachten, dass Abzüge nicht ausschliesslich nur Sozialversicherungsbeiträge betreffen. Naturallöhne, wie ein Geschäftsfahrzeug oder ein Parkplatz werden Ihnen ebenfalls in Abzug gebracht. Sie müssen zwar sozialversichert werden, d.h. sind Teil Ihres Bruttolohnes, werden jedoch wieder von diesem in Abzug gebracht, da Sie sie ja bereits in Natura bezogen haben.

Für ausländische Mitarbeitende, welche nicht ordentlich besteuert werden, wird zudem die Steuerlast bereits via Lohnabrechnung verrechnet. Arbeitgebende sind verpflichtet, diesen Betrag dann ans entsprechende Quellensteueramt weiterzuleiten.

Zulagen und Zuschläge

Neben dem Grundlohn gibt es weitere wichtige Möglichkeiten für Arbeitgebende, den Lohn zu gestalten. Es versteht sich von selbst, dass auch diese auf der Lohnabrechnung transparent auszuweisen sind. Zu solchen Möglichkeiten gehören u.a. Prämien, Boni und Gratifikationen, sowie Geschäftsfahrzeuge oder Generalabonnemente.

Das Gesetz ermöglicht hier einen breiten Spielraum. Jedoch sind auch bei den Zulagen und Zuschlägen einige rechtliche Schranken einzuhalten.

Familienzulagen

Eltern mit Kindern haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Familienzulagen, welche kantonal geregelt werden. Die am häufigsten anzutreffenden sind die Kinder-, die Ausbildungs- sowie die Differenzzulagen. Neben diesen gewähren einige Kantone zudem noch Geburts- und/oder Adoptionszulagen.

Die Familienzulagen werden durch die Arbeitgebenden bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt. Die Ausgleichskasse verfügt die entsprechende Zulage und zahlt sie monatlich an die Arbeitgebenden aus. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Zulagen an ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten. Zu beachten ist, dass die durch die Ausgleichskassen verfügten Familienzulagen sozialversicherungsbefreit sind. Sollten die Arbeitgebenden on top noch Kinderzulagen auszahlen, stellen diese aber wieder sozialversicherungspflichtigen Lohn dar.

Zuschläge

Das Schweizer Gesetz sieht einige zum Teil zwingende Zuschläge im Lohnwesen vor. Zum Beispiel ist, sofern nicht vertraglich wegbedungen und nicht durch den GAV anderweitig geregelt, ein Überstundenzuschlag von 25 % geschuldet. Auch müssen Lohnzuschläge bei Feiertags-und Sonntagsarbeit auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden und auch Nacht- sowie Schichtarbeit können Lohnzuschläge auslösen.

Stolpersteine bei der Lohnabrechnung

Fehler in der Lohnabrechnung sind keine Seltenheit und können verschiedene Ursachen haben. Fehlendes Know-How, falsche Annahmen oder nicht vollständige Informationen sind nur einige Gründe. Folgend gerne einige Beispiele von Stolpersteine, wie sie in der Realität noch oft anzutreffen sind.

Basendefinition für Sozialversicherungsbeiträge

Lohnbestandteile können Auswirkungen auf Sozialversicherungsabzüge und auf die Steuerpflicht haben. Dies kann von Person zu Person, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Ist in einem Fall der Lohnbestandteil steuer-und sozialversicherungspflichtig, kann dies im nächsten Fall wieder völlig anders sein. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Basis für die Berechnung der Sozialversicherungsabzüge und einem allfälligen Quellensteuerabzug herangezogen wurden. Diese Basen sollten auf der Lohnabrechnung explizit bei jedem Abzug ausgewiesen werden. Fehlen diese oder können sie nicht nachvollzogen werden, zögern Sie nicht und fragen Sie bei Ihrem HR nach.

Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber übernommen

Recht kompliziert wird es, wenn Arbeitgebende Sozialversicherungsbeiträge, welche Mitarbeitende zu tragen hätten, übernehmen. Und auch hier ist eine pauschale Aussage nicht möglich, denn jede Sozialversicherung hat ihre eigenen Regeln. Die AHV/IV/EO und ALV sind hierbei am klarsten geregelt, denn gesetzlich müssen die Mitarbeitenden diese Abzüge hälftig tragen. Möchten die Arbeitgebenden diese Beiträge übernehmen, stellt dies ein Lohnbestandteil dar, welcher iterativ zu berechnen und im Bruttolohn zu berücksichtigen ist. Bei den übrigen Prämien müssen zur Einschätzung die Policen und Reglemente herangezogen werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass es zu keiner Diskrimierung (z.B. nur Frauen oder Männer) oder zu keiner Übervorteilung (z.B. eine bestimmte Person) im Unternehmen kommt.

Informationen wurden dem HR nicht vollständig oder fehlerhaft mitgeteilt

Leider kommt es immer wieder vor, dass dem HR nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Das Resultat ist dann aber oft eine fehlerhafte Lohnabrechnung, die im worst case zu hohen Nachzahlungen führen kann. Daher ist es ungemein wichtig, dass das HR die richtigen Fragen stellt, die Mitarbeitenden aber diese aber auch transparent und vollständig beantworten. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Faktoren korrekt berücksichtigt werden.

Pflichten bei der Lohnabrechnung

Arbeitgebende sind gemäss Art. 323b Abs. 1 OR verpflichtet, den Mitarbeitenden mit jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Abrechnungen müssen alle relevanten Informationen wie Brutto- und Nettolohn sowie Abzüge klar ersichtlich und korrekt berechnet sein.

In der Praxis findet man häufig noch die Handhabung, dass den Mitarbeitenden jeweils im Januar eine Lohnabrechnung ausgehändigt wird und danach nur noch bei Abweichungen zum Vormonat. Hier gilt der Grundsatz «wo kein Kläger, da kein Richter». Es empfiehlt sich jedoch, wenn Mitarbeitende eine monatliche Abrechnung auch ohne Abweichungen wünschen, diesem Wunsch nachzukommen.

Zusammenfassung

Eine Lohnabrechnung ist mehr als nur ein Stück Papier: Sie enthält wichtige Informationen über Ihr Gehalt und die verschiedenen Abzüge, die vorgenommen werden. Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn zu verstehen und die Bedeutung der Sozialversicherungsbeiträge zu kennen.

Durch die regelmässige Überprüfung Ihrer Lohnabrechnung können Sie sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind und mögliche Fehler frühzeitig erkennen. Eine transparente und fehlerfreie Lohnabrechnung ist Ihr Recht als Arbeitnehmer und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation besser zu überblicken.

Von Anna Wiesian