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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paymira AG

Rapperswil-Jona, 07. April 2026

1. Umfang

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Zugang zu und die Nutzung der Lohnverarbeitungsdienstleistungen inklusive der damit zusammenhängenden Software  (zusammen die "Dienste"), die von der Paymira AG, Neue Jonastrasse 44, 8640 Rapperswil-Jona, Schweiz ("Paymira") angeboten werden.

1.2 Um auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen zu können, müssen Sie ("Kunde") diesen AGB zustimmen. Paymira kann Dienste anbieten, für die zusätzliche Bedingungen gelten können. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB oder zusätzlichen Bedingungen haben die zusätzlichen Bedingungen nur dann Vorrang, wenn sie die jeweilige Bestimmung dieser AGB ausdrücklich erwähnen.

1.3 Diese AGB bilden zusammen mit dem Bestellformular (respektive dem elektronischen Angebot) und explizit darin oder auf den Diensten erwähnten weiteren Dokumenten eine rechtsverbindliche Vereinbarung (der "Vertrag") zwischen Paymira und dem Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von Paymira ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

2. Dienste

2.1 Paymira stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Version und gemäss den aktuellen AGB zur Verfügung.

2.2 Paymira entwickelt und verbessert seine Dienste ständig weiter und kann die Bereitstellung der angebotenen Dienste oder eines Teils davon nach eigenem Ermessen ändern oder vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Im Falle wesentlicher Änderungen der Dienste, d. h. Änderungen, die die Art und den Umfang der dem Kunden gemäss der Vereinbarung bereitgestellten Dienste erheblich ändern, wird Paymira ausschliesslich diejenigen Kunden benachrichtigen, die direkt von solchen Änderungen betroffen sind, und nur dann, wenn dies vernünftigerweise möglich ist.

2.3 Als Teil des Entwicklungs- und Verbesserungsprozesses kann Paymira einige der Dienste auch in Vorschau- oder Testversionen anbieten, die in der Regel als Beta- oder Testversionen bezeichnet werden. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Verwendung von Beta- oder Testversionen Risiken birgt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Paymira nicht verpflichtet ist, den Kunden über Aktualisierungen oder Änderungen der Beta- oder Testversionen zu informieren. Paymira behält sich das Recht vor, einen als Beta- oder Testversion bereitgestellten Dienst jederzeit und ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen einzustellen.

2.4 Der Kunde erkennt an, dass die Dienste künstlicher Intelligenz und Machine Learning verwenden können und dies zu Ergebnissen führen kann, die von den Daten beeinflusst werden, die zum Trainieren der Algorithmen verwendet wurden. Obwohl Paymira sich nach besten Kräften bemüht, durch technische und statistische Massnahmen zu verhindern, dass die Dienste verzerrte Ausgaben erzeugen, garantiert Paymira nicht, dass die Ausgaben völlig frei von "bias" oder Fehlern sind.

3. Rechte & Pflichten von Paymira

3.1 Paymira stellt dem Kunden die Dienste wie in der Vereinbarung vereinbart zur Verfügung und wendet angemessene, branchenübliche Sorgfalt und Sachkenntnis bei der Erbringung der Dienste an, übernimmt jedoch soweit nicht explizit in einem SLA vereinbart keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Reaktionszeiten.

3.2 Paymira:

12.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel in diesen AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel wird eine Klausel verwendet, die dem ursprünglichen und hypothetischen Willen der Vertragspartner entspricht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

4. Rechte & Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag und allen rechtlichen und moralischen Verpflichtungen zu nutzen, die in dem Gebiet, in dem er sich befinden, gelten.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erfüllung dieses Vertrags im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, die durch Paymira erstellten Unterlagen und Abrechnungen fristgerecht zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden. 

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Paymira alle notwendigen Informationen, Dokumente, Materialien, Zugänge, Softwareschnittstellen, Daten und alles andere zur Verfügung zu stellen, was für die Erbringung der Dienste vernünftigerweise erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die für die Lohnabrechnung benötigte Mitarbeiterdaten und der Zugang zu relevanten Systemen (z.B. HRIS).

4.4 Verzögert sich die Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Vertrages aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder aufgrund sonstiger Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die entstandenen Nachteile und Mehrkosten.

4.5 Der Kunde hat Paymira unverzüglich über alle Umstände in seiner Sphäre zu informieren, die die Erbringung der Dienste gefährden oder für diese relevant sein könnten, sowie über jegliche missbräuchliche oder vermutete missbräuchliche Nutzung der Dienste.

4.6 Dem Kunden ist es untersagt, den Dienst weiterzuverbreiten, kommerziell zu nutzen oder anderen Parteien einen direkten oder indirekten Zugang zur Nutzung des Dienstes zu gewähren, es sei denn, Paymira hat dies ausdrücklich in einer separaten Vereinbarung gestattet. Sofern nicht ausdrücklich durch die AGB gestattet oder separat zwischen den Parteien vereinbart, hat der Kunde kein Recht, die Dienste ganz oder teilweise in Anwendungen, Dashboards, APIs, Abfrage-Engines/Editoren oder anderen Diensten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Paymira zu teilen oder weiterzuverbreiten.

4.7 Der Kunde darf weiters nicht:

  1. Paymira: Per E-Mail an service@paymira.com;
  2. dem Kunden: Durch Veröffentlichung auf der Webseite, durch Push-Benachrichtigung oder per E-Mail an die letzte vom Kunden zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die bereitgestellten Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand zu halten.

4.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Dienste, Teile davon oder darin enthaltene Inhalte nicht im Rahmen von Data Mining oder ähnlichen Aktivitäten zu nutzen oder zu verwerten.

4.9 Der Kunde erklärt und garantiert, dass er keine natürliche oder juristische Person ist, die nach dem Recht der Schweiz, seines Wohnsitzes oder einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen ist.

5. Gebühren & Zahlung

5.1 Die für die Nutzung der Dienste anfallenden Gebühren richten sich nach dem Bestellformular, oder wo eine solches fehlt, nach den durch Paymira veröffentlichten Preisen und Konditionen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle fälligen Beträge mittels den durch Paymira angegebenen Zahlungsmethoden zu begleichen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Der Zugang des Kunden zu den Diensten kann von der Zahlung der Gebühren abhängig gemacht werden, die, sofern nicht gesetzlich verboten, nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig sind.

5.3 Paymira behält sich das Recht vor, die Gebühren für die Dienste jederzeit zu ändern. Änderungen werden spätestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Verlängerungsperiode mitgeteilt und gelten ab dem neuen Abonnementzeitraum. Erfolgt keine Kündigung durch den Kunden bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums, gelten die geänderten Gebühren als akzeptiert. Zudem und zusätzlich kann Paymira die Gebühren einmal pro Jahr an eine Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise sowie an eine Veränderung des Wechselkurses CHF-EUR anzupassen.

6. Laufzeit & Kündigung

6.1 Mindestlaufzeit & Verlängerung

6.1.1 Der Vertrag tritt am Tag des Vertragsschlusses in Kraft. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit für den Vertrag ein Jahr. 

6.1.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sowie jeder weiteren Laufzeit verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um einen weiteren Abonnementzeitraum von einem Jahr, sofern nicht eine Partei der Verlängerung mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende des jeweiligen Abonnementzeitraums schriftlich widerspricht.

6.2 Beendigung aus wichtigem Grund

6.2.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 60 Tagen behebt; oder
  2. über die andere Partei ein Konkurs-, Nachlass- oder sonstiges Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Aktiven abgewiesen wird oder sie zahlungsunfähig wird.

6.2.2 Paymira ist zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 60 Tage in Verzug ist.

6.3 Folgen der Beendigung

6.3.1 Die Kündigung lässt Rechte und Pflichten unberührt, die vor Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind oder ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortbestehen. Bereits geschuldete oder in Rechnung gestellte Gebühren bleiben in jedem Fall geschuldet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren erfolgt nicht.

6.3.2 Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages wird Paymira auf Verlangen des Kunden ohne zusätzliche Kosten (abgesehen von den üblichen Servicegebühren) alle im Zusammenhang mit den Diensten verarbeiteten oder erzeugten Daten, Dokumente und Aufzeichnungen - einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Gehaltsabrechnungsdaten, Kontoinformationen, Berichte und Systemprotokolle - unverzüglich an den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten zurückgeben oder in geeigneter Form an den Kunden übertragen, unabhängig davon, ob es sich dabei um personenbezogene Daten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts handelt oder nicht.

6.3.3 Paymira wird angemessene Unterstützung leisten, um einen reibungslosen Übergang zu einem neuen Anbieter zu ermöglichen, insbesondere durch technische Unterstützung und Bereitstellung von Daten in einem strukturierten und üblichen Format.

6.3.4 Diese Verpflichtung umfasst auch Daten, die nach Schweizer Recht gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen (z.B. Arbeitsunterlagen, Buchhaltungsunterlagen) und gilt unabhängig davon, ob die Daten als personenbezogen eingestuft werden oder nicht.

6.3.5 Paymira darf nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Kopien dieser Daten aufbewahren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem solchen Fall wird Paymira weiterhin die Sicherheit und Vertraulichkeit der betreffenden Daten gewährleisten

6.3.5 Für Kunden mit Sitz in der EU gilt zusätzlich der unter diesem Link verfügbare Anhang zum Data Act.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Die Dienste, einschliesslich der zugrundeliegenden Software, sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft auch alle durch Paymira veröffentlichten Inhalte wie Texte, Bilder, Logos und das Design der Dienste. Die Bereitstellung der Dienste zur Nutzung im Rahmen dieser AGB bedeutet keinen Verzicht auf diese Rechte.

7.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten oder Teilen davon und an den Algorithmen, die auf der Grundlage von Eingabe und Ausgabe trainiert werden, verbleiben im Eigentum von Paymira.

7.3 Sofern nicht ausdrücklich unten erwähnt, behält jede Partei alle Rechte, Titel und Anteile an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschliesslich aller Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, Know-How, Geschäftsgeheimnisse, Daten und anderer Immaterialgüterrechte ("IP-Rechte"). Alle IP-Rechte an den Diensten oder an Teilen daran verbleiben bei Paymira.

7.4 Paymira gewährt dem Kunden ein befristetes, widerrufbares, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Dienste zuzugreifen und sie in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu nutzen.

7.5 Die durch die Nutzung der Dienste generierten Datensätze gehören dem Kunden. Paymira kann die durch die Nutzung der Dienste generierten Daten unbeschränkt und unwiderruflich für interne Zwecke, wie Forschungsentwicklung und Verbesserung der Dienste, nutzen. Für externe Zwecke darf Paymira solche Daten ausschliesslich in anonymisierter und aggregierter Form verwenden.

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

8.1 Paymira erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten wie in seiner Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung beschrieben, die unter diesem Link verfügbar ist. Paymira schützt die erhobenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

8.2 Der Kunde ermächtigt Paymira, für die Erfüllung des Vertrages relevante Daten zu nutzen, zu verarbeiten und zu speichern sowie anonymisierte Daten zur Verbesserung seiner Dienste oder zu Analysezwecken zu verwenden.

8.3 Die Parteien können sich gegenseitig vertrauliche Informationen ("vertrauliche Informationen") offenlegen. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wie z. B. Transaktionsdaten, Organisationsinformationen, Kundendatenbanken, Funktionalitäten und Merkmale der Dienste, oder Informationen, die anderweitig als vertraulich gekennzeichnet sind oder angemessenerweise als vertraulich und dem Kunden oder Paymira zurechenbar angesehen werden könnten.

8.4 Öffentlich verfügbare oder zugängliche Informationen sowie Informationen, die die empfangende Partei rechtmässig und uneingeschränkt erhalten oder unabhängig entwickelt hat, gelten nicht als vertraulich.

8.5 Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die aufgrund der AGB zugänglich oder bekannt werden, zu schützen. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.

9. Haftung

9.1 Paymira haftet gegenüber dem Kunden in vollem Umfang für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Paymira resultieren. Die Haftung von Paymira für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Paymira auf die Summe der Gebühren begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Paymira bezahlt hat.

9.2 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien liegen (höhere Gewalt).

10. Garantien und Zusicherungen

10.1 Paymira wendet angemessene, branchenübliche Sorgfalt an, um die Verfügbarkeit und Korrektheit der Dienste sicherzustellen, garantiert aber nicht, dass die Dienste fehlerfrei sind und ohne Unterbrechung funktionieren. Paymira kann nach eigenem Ermessen Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an den Diensten und ihrer Infrastruktur durchführen, und der Kunde erkennt an, dass dies von Zeit zu Zeit zu vorübergehenden Verzögerungen und Unterbrechungen führen kann. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird Paymira den Kunden im Voraus über mögliche Unterbrechungen informieren. Jede weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

10.2 Der Kunde garantiert, dass er über das Recht verfügt, sicherzustellen, dass die Nutzung der Kundendaten durch Paymira in Übereinstimmung mit diesem Vertrag in keiner Weise, direkt oder mitwirkend, Rechte Dritter verletzt. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde Paymira gegen alle Ansprüche zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus Vorwürfen der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum aufgrund der Verwendung von Kundendaten durch Paymira in Übereinstimmung mit diesem Vertrag ergeben.

11. Werberecht

11.1 Paymira ist berechtigt, den Kunden als Referenz aufzuführen und die Zusammenarbeit in allgemeiner Form (z. B. Logo, Unternehmensname, anonymisierte Beschreibung des Projekts) in Kommunikations- und Marketingmaterialien zu erwähnen. Eine Umsetzung erfolgt in Absprache mit dem Kunden.

12. Sonstiges

12.1 Gesamte Vereinbarung: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Paymira und dem Kunden dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrages beziehen.

12.2 Mitteilungen: Mitteilungen müssen in Textform erfolgen, und sie müssen mitgeteilt werden:

  1. den Sicherheitsschutz der Dienste umgehen oder versuchen, ihn zu umgehen;
  2. die Dienste auf rechtswidrige oder betrügerische Weise oder für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke oder Wirkungen nutzen;
  3. über ein automatisiertes System auf die Dienste zuzugreifen oder Massnahmen ergreifen, die die Infrastruktur von Paymira unangemessen belasten können;
  4. die Massnahmen umgehen, die Paymira möglicherweise verwendet, um den Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste zu verhindern oder einzuschränken.
  5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Paymira folgendes zu unterlassen:
    1. zu versuchen, die Dienste oder Teile davon zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln oder den Quellcode abzuleiten;
    2. die Dienste oder Teile davon an Dritte zu verkaufen, unterzulizenzieren, ihnen den Zugriff zu ermöglichen oder ihnen anderweitig Zugang zu verschaffen.

12.3 Keine Abtretung: Der Kunde darf keine seiner Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Paymira abtreten.

12.4 Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Das ordentliche Gericht am Sitz von Paymira ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB oder einem Vertrag.

  1. kann Dritte für alle seine Verpflichtungen aus diesen AGB beauftragen;
  2. haftet gegenüber dem Kunden für seine Subunternehmer wie für eigenes Verschulden und stellt sicher, dass Subunternehmer an angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gebunden sind;
  3. ist berechtigt und möglicherweise gesetzlich verpflichtet, den Zugriff auf die Dienste oder das Konto des Kunden auf der Grundlage eines angemessenen Verdachts auf illegale oder unrechtmässige Aktivitäten zu sperren;
  4. Paymira kann die AGB von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern, indem eine aktualisierte Version der AGB auf der Website von Paymira veröffentlicht wird. Soweit möglich, wird Paymira den Kunden elektronisch über wesentliche Änderungen der AGB informieren. Der Kunde sollte die AGB regelmässig überprüfen und die Dienste erst nutzen, wenn er die Änderungen an den AGB akzeptiert hat. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach Änderungen bedeutet die Annahme der Änderungen der AGB. Wenn der Kunde mit einer wesentlichen Änderung der AGB nicht einverstanden ist, kann der Kunde der Änderung durch schriftliche Mitteilung innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung durch Paymira widersprechen. Im Widerspruchsfall kann Paymira den Vertrag einseitig innert 30 Tagen auflösen. Wenn Paymira dies nicht tut, gelten die bisherigen AGB bis zur allfälligen nächsten Verlängerung des Abonnementzeitraums unverändert weiter. Bei einer Verlängerung sind jeweils automatisch die zum Verlängerungszeitraum gültigen AGB anwendbar.
  5. Paymira behält sich das Recht vor, den Kunden aufzufordern, über Formulare, Fragebögen und Umfragen Feedback zu geben, um seine Dienste zu verbessern ("Feedback"). Paymira kann ein solches Feedback verwenden oder nicht verwenden, ohne dass dem Kunden gegenüber finanzielle oder sonstige Verpflichtungen entstehen. Der Kunde tritt alle Rechte (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte) an dem Feedback an Paymira ab und erkennt an, dass er keinen Anspruch in Bezug auf das Feedback hat.